
Internationales Auschwitz-Komitee pocht auf AfD-Verbotsprüfung
Die Holocaust-Überlebende und Präsidentin des Internationalen Auschwitz-Komitees Eva Umlauf hat den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst (CDU), aufgefordert, sich für ein AfD-Verbotsverfahren einzusetzen. "Im Mai waren Sie zum ersten Mal in Auschwitz.
"Im Mai waren Sie zum ersten Mal in Auschwitz. An jenem Ort, an dem ich als kleines Mädchen beinahe ermordet worden wäre", schreibt Umlauf in dem Brief, über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet. Dort habe Wüst gesagt: "Erinnerung ohne Konsequenz bleibt bloße Geste." Darum bitte sie Wüst nun, seinen Worten Taten folgen zu lassen.
Umlauf schreibt, sie würde Wüst gern "sofort" darum bitten. "Aber ich habe verstanden, dass es aus Ihrer Sicht zuerst eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern braucht, welche die Erkenntnisse zusammenträgt und bewertet."
Unter Bezug auf den Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt schreibt die Holocaust-Überlebende: "Auch die NSDAP führte ihre erste Landesregierung im damaligen Freistaat Anhalt an. Acht Monate später wurde Hitler Kanzler."
Sie wolle damit nicht sagen, dass sich Geschichte wiederhole. Doch "was heute geschieht, weckt schlimmste Erinnerungen in mir." Umlauf führt als Gründe ihrer Sorge die Pläne der AfD in Sachsen-Anhalt an, Flüchtlingskinder in Sonderklassen zu unterrichten und Kinder mit Behinderungen aus Regelklassen zu nehmen. Dies würde bedeuten, die Inklusion wieder abzuschaffen. Die Remigrationspläne der Partei bezeichnet sie als verfassungs- und menschenwürdewidrig.
Daher bitte sie Wüst um drei Schritte: Erstens, sofort auf die Einleitung des Verfahrens hinzuwirken. Wüst möge dafür den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober übernehmen und das Thema auf die Tagesordnung setzen. Zweitens, mit Menschen in Sachsen-Anhalt zu sprechen, die Angst haben. Umlauf lädt Wüst überdies zu einem Gespräch in München ein. "Ich koche Kaffee, und wir nehmen uns die Zeit, die es braucht", schreibt sie. Drittens bittet Umlauf Wüst, im Bundesrat um Unterstützung für das Vorhaben zu werben.
Abschließend schreibt Umlauf, allein das Bundesverfassungsgericht entscheide, ob die AfD verfassungswidrig ist. Ergebe die Prüfung jedoch, dass die Partei verboten werden könnte, "dann wäre das auch für Sie ein `Handlungsbefehl, diese Verfassung zu schützen`." Viele Zeitzeugen "werden schon bald nicht mehr hier sein, um zu erinnern und zu warnen. Deshalb bitte ich Sie heute: Übernehmen Sie die Verantwortung, die wir bald abgeben müssen."
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.





